Zugführer
Ole Petersen
Telefon:
04841/669010
Fax:
04841/6690118
E-Mail:
zugfuehrer(at)thw-husum.de
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Hier ein paar kurze Informationen zum Aufgabenfeld des Zugführers (ZFü):
- der Vorgesetzte des ZFü ist der Ortsbeauftragte
- er wird vom Zugtruppführer vertreten
- der ZFü ist der Vorgesetze der Gruppenführer der ihm unterstellten (Teil-)Einheiten
- der ZFü wird berufen für fünf Jahre
Die allg. Aufgabenbeschreibung ist:
Der ZFü ist für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung seines TZ verantwortlich.
Im Rahmen seiner Tätigkeit ist der Zugführer zuständig für die Bereiche:
Der ZFü ist dem OB gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges verantwortlich.
- Der ZFü sorgt für die Ausbildung der Helfer seines Zuges entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:
- den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
- die Ausbildung durchführt oder überwacht, Übungen anlegt und auswertet,
- Unterführer auf ihre Eignung beurteilt und Anträge für ihre Berufung stellt.
- Der Zugführer hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden. Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken,
- Der Zugführer hat für die Überprüfung bzw. Überwachung des Tragens der persönlichen Schutzausstattung der Helfer zu sorgen,
- Der Zugführer ist verantwortlich für die Durchführung der seiner Einheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:
- die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,
- die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,
- im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt,
- Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt,
- die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.
- Im Einsatz ist er der unmittelbar übergeordneten Führungsstelle unterstellt.
Quelle: thw.de; StAN 00-01 OV (01.06.16)