Hier ein paar kurze Informationen zum Aufgabenfeld des Ausbildungsbeauftragten (AB):

  • sein Vorgesetzter ist der stv. Ortsbeauftragte
  • der Ausbildungsbeauftragte selbst ist der Vorgesetze von
    • den Helfen
    • Ausbildern in der Grundausbildungsgruppe in Ausbildungsangelegenheiten
  • der Ausbildungsbeauftragte wird berufen für fünf Jahre


Die allg. Aufgabenbeschreibung ist:

Der AB koordiniert verantwortlich die Ausbildung im OV.

 

Im Rahmen seiner Tätigkeit ist der Ausbildungsbeauftragte zuständig für die Bereiche:

  • Der AB unterstützt den OB in allen Ausbildungsangelegenheiten, um eine qualitativ  hochwertige Ausbildung auf der Standortebene sicherzustellen.
  • Der AB stellt den Ausbildungsbedarf im OV fest und schlägt dem OB/stv. OB in Absprache mit den Beteiligten entsprechende Maßnahmen vor.
  • Er koordiniert und überwacht, die Grund- und Standortausbildung entsprechend den Ausbildungs-
    und Fachvorgaben.
  • Der AB berät und unterstützt den Jugendbetreuer und die Jugendgruppen bei der Ausbildung.
  • Zur Erfüllung der Aufgaben wird er von örtlichen Ausbildungskräften unterstützt.
  • Der AB stimmt seine Maßnahmen mit der Geschäftsstelle ab.
  • Bei Einsätzen übernimmt der AB eine Stabsfunktion in dem LuK-Stab OV.
  • Bei Einsätzen und Übungen kann er (bei Vorliegen der Voraussetzungen) auch Aufgaben eines Fachberaters in Führungs- und Koordinierungsstellen wahrnehmen.

 
Quelle: thw.de; StAN 00-01 OV (01.06.16)

 

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