Hier ein paar kurze Informationen zum Aufgabenfeld des Verwaltungsbeauftragten (VwB):

  • sein Vorgesetzter ist der stv. Ortsbeauftragte
  • der Verwaltungsbeauftragte wird berufen für fünf Jahre


Die allg. Aufgabenbeschreibung ist:

Der VwB ist für die Erledigung der Verwaltungsarbeiten im OV verantwortlich.

 

Im Rahmen seiner Tätigkeit ist der Verwaltungsbeauftragte zuständig für die Bereiche:

  • Der VwB erledigt alle im OV anfallenden Verwaltungsarbeiten und unterstützt OB, OV-Stab und Einheitsführer bei administrativen Aufgaben.
  • Insbesondere:
    • Anlage und Bearbeitung der Helferakte
    • Führung der Personalstands- und Anwesenheitslisten
    • Erstellen von Lehrgangsmeldungen sowie Nachweisführung in Zusammenarbeit mit dem AB
    • Führen der Handkasse, einschl. Prüfung von Nachweisungen, Belegen, Rechnungen und Auszahlungen
    • Schriftguterstellung, Verwaltung und Statistik
    • Mitwirkung bei der allgemeinen Berichterstattung
    • Vorbereitung der Abmahnungs- und Ausschlussverfahren
    • Pflege der Daten in den THW-Datenbanken
    • Einrichten und Überwachen der OV-Registratur
    • Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben können dem VwB, nach Absprache mit dem
      Vorgesetzten, zur Unterstützung andere Helfer des OV zugewiesen werden.
    • Er arbeitet eng und vertrauensvoll mit den Mitgliedern des OV-Stabes und den Einheitsführern zusammen.
    • Bei Einsätzen übernimmt der VwB nach Weisung eine Stabsfunktion in dem LuK-Stab OV.

 
Quelle: thw.de; StAN 00-01 OV (01.06.16)

 

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