Das THW Husum anfordern, ....

...., wenn es mal etwas schneller gehen muss!

Das THW anfordern geht denkbar einfach. In Notfällen kann das THW über die Notrufnummer 112 oder über die entsprechend zuständige Leitstelle angefordert werden.

Bei Einsätzen, bei denen es nicht so eilig ist, sprechen Sie uns einfach direkt an und lassen sich von uns über unsere Einsatzmöglichkeiten beraten. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.


...., wenn personelle bzw. sachliche Unterstützung oder spezielle Fachkunde und Ausstattungen gebraucht werden!

Dann können wir auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen oder des Landes herangezogen werden.

Alarmiert wird unser Ortsverband durch die Rettungsleitstelle Nord (Harrislee) via Funkmeldeempfänger oder auch telefonisch.

Gerne unterstützen wir Sie, auch durch unsere Fachberater vor Ort, um Ihnen gezielt die Einsatzmöglichkeiten der THW-Einheiten für Ihre Bedürfnisse anbieten zu können. Formell ist unser THW-Ortsbeauftragte, Herr Höllmer, der Behördenvertreter auf örtlicher Ebene. Amtshilfeersuchen an das THW zu Einsätzen, werden in der Regel an ihn gerichtet. Er entscheidet aufgrund der Anforderung über die Art und den Umfang des THW-Einsatzes und fordert gegebenenfalls überregionale Hilfe beim THW-Geschäftsführer der Regionalsstelle Schleswig an. Bei größeren Schadensereignissen werden Kreisverwaltung bzw. Sonderbehörden die Hilfe bei der Geschäftsstelle als Ansprechpartner auf regionaler Ebene einfordern.

 

Wer führt im Einsatz?

Im Einsatzfall werden die THW-Einheiten grundsätzlich der örtlichen Einsatzleitung unterstellt und erhalten von dieser ihre Einsatzaufträge. Nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetz trägt das Technische Hilfswerk im Rahmen der Amtshilfe als ersuchte Behörde die Verantwortung für die Durchführung der Maßnahmen.

In der Regel wird die Einsatzleitung der Feuerwehr obliegen. Es sind jedoch auch Schadensfälle denkbar, in denen das THW eine eigene Führungsstelle einrichtet (z.B. bei der Übertragung eines eigenen Einsatzabschnitts an das THW). Stets entsendet das THW fachlich qualifiziertes Beratungspersonal in die Stäbe der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden und in die Einsatzleitung. Die Führung seiner eigenen Einheiten kann das THW nach Auftragsvergabe in eigener Verantwortung wahrnehmen.

 

Wer bezahlt den Einsatz?

Die Auslagen bzw. Kosten für einen Einsatz des THW werden nach § 6 des THW-Gesetzes in Verbindung mit der THW-Abrechnungsverordnung dem Bedarfsträger bzw. dem Verursacher/Begünstigten in Rechnung gestellt.

Die Leistungen für behördliche Anforderer werden im Rahmen der Amtshilfe gem. Verwaltungsverfahrensgesetz erbracht und mittels Auslagenpauschalen abgerechnet. Hierbei werden nur die durch die Amtshilfe verursachten Auslagen berücksichtigt.

Im Einzelfall kann gegenüber behördlichen Anforderern ein anteiliger oder vollständiger Kostenverzicht ausgesprochen werden, z.B. bei Vorliegen eines herausragenden Ausbildungsinteresses, eines öffentlichen Interesses oder aus Gründen der Billigkeit. Ggf. können die Auslagen aber auch gegenüber dem Begünstigten, dem Verursacher bzw. einer Versicherung geltend gemacht werden

 

Können auch Privatpersonen oder Unternehmen das THW anfordern?

Prinzipiell kann auch jede Privatperson oder jedes Unternehmen das THW anfordern. Dann ist allerdings vorher zu klären, ob die angeforderte Einheit nicht in diesem Zeitraum für die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags anderweitig gebunden ist.

 

Außerdem darf das THW als Behörde nicht in Wettbewerb mit der privaten Wirtschaft treten.

Selbstverständlich sind auch diese Kosten für den erforderlichen Einsatz oder die gewünschten Hilfeleistungen zu tragen.


Quelle: thw.de

Haben Sie noch weitere Fragen?
Dann nehmen Sie doch ganz unverbindlich mit uns Kontakt auf.

Nach oben