Ortsbeauftragter
Hauke - Heinrich Küster
Telefon:
04841-669010
Fax:
04841-6690118
E-Mail:
info(at)thw-husum.de
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Hier ein paar kurze Informationen zum Aufgabenfeld des Ortsbeauftragten (OB):
- sein Vorgesetzter ist der Landesbeauftragte
- der Ortsberauftragte selbst ist der Vorgesetze von
- stv. Ortsbeauftragten
- Zugführer (ZFü)
- und den Führern besonderer Fachgruppen
- er wird vertreten vom stv. Ortsbeauftragten
- der Ortsbeauftragte wird berufen für fünf Jahre
Die allg. Aufgabenbeschreibung ist:
- Der OB leitet seinen OV in eigener Verantwortung.
- Dabei vollzieht der OB das THW-Gesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des OV. Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der entsprechenden
Richtlinien erfolgen unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft
seiner ihm unterstellten Einheiten. - Der OB ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand des OV verantwortlich.
- Im Einsatzfall ist er Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträgern auf örtlicher Ebene.
- Der OB ist der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich und erteilt den Auftrag zur Einrichtung der LuK des OV.
- Bei überörtlichen/überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge von Geschäftsführer.
- Der OB repräsentiert den Ortsverband nach außen.
- Der OB ist Ansprechpartner für die örtliche Helfervereinigung e.V.
Im Rahmen seiner Tätigkeit ist der Ortsbeauftragte zuständig für die Bereiche:
- Einsatz und Ausbildung
- Organisation
- Verwaltungs- und Haushaltsangelegenheiten
- Helferangelegenheiten und Öffentlichkeitsarbeit
- Materialverwaltung
Quelle: thw.de; StAN 00-01 OV (01.06.16)