Ortsjugendbeauftragter
Frederick Bailfuß
Telefon:
04841/669010
Fax:
04841/6690118
E-Mail:
jugendgruppenbetreuer(at)thw-husum.de
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Hier ein paar kurze Informationen zum Aufgabenfeld des Ortsjugendbeauftragten (OJB; ehem. Jugendbetreuer):
- der Vorgesetzte des OJB ist der stv. Ortsbeauftragte
- der OJB ist der Vorgesetzte aller Mitglieder der Jugendgruppe
- vertreten wird er vom stv. Ortsbeauftragten oder jedem anderen OJB
- der ZTrFü wird berufen für fünf Jahre
Die allg. Aufgabenbeschreibung ist:
Der OJB ist für die Nachwuchsförderung und Ausbildung der Junghelfer des OV zuständig.
(Bei mehreren JB regelt der stv. OB die Kompetenzen untereinander.)
Im Rahmen seiner Tätigkeit ist der Ortsjugendbeauftragter zuständig für die Bereiche:
- Der OJB ist verpflichtet:
- die Junghelfer in allen Angelegenheiten zu betreuen und entsprechend den Aufgaben des THW auszubilden,
- die Ausbildungsplanung mit dem/r Ausbildungsbeauftragten abzusprechen,
- unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen das wohlverstandene Interesse des einzelnen Junghelfers zu fördern,
- mit seinem Gesamtverhalten vorbildlich auf die Junghelfer einzuwirken.
- Der OJB ist Ansprechpartner des Ortsverbandes zur „THW-Jugend e. V.“ und arbeitet eng mit dem Jugendgruppenleiter zusammen.
- Er wird durch die Führungskräfte und Helfer des OV bei der Erfüllung der Aufgaben unterstützt,
- Er teilt die Aufsichtspflicht über die Jugendgruppe paritätisch mit dem Jugendgruppenleiter,
- Er stellt die materielle Ausstattung der Jugendgruppe und deren Wartung und Pflege sicher,
- Bei Einsätzen übernimmt der OJB auf Weisung eine Stabsfunktion in dem LuK-Stab OV.
Quelle: thw.de; StAN 00-01 OV (01.06.16)