Beauftragter f. Öffentlichkeitsarbeit (kommissarisch)

Sascha Lehnhoff Dienststellungskennzeichen Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit Sascha Lehnhoff Telefon: 04841/669010 Fax: 04841/6690118 Mobil: 0176/87651066 E-Mail: boe(at)thw-husum.de QR-Code: anzeigen QR-Code Sascha Lehnhoff

Hier ein paar kurze Informationen zum Aufgabenfeld des Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ):

  • sein Vorgesetzter ist der stv. Ortsbeauftragte
  • der BÖ wird berufen für fünf Jahre


Die allg. Aufgabenbeschreibung ist:

      Der BÖ ist der Pressesprecher des OV und für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit sowie für Maßnahmen zur Helfererhaltung, -werbung und -reaktivierung des OV zuständig. Zur Erfüllung der Aufgaben ist er in den Informationsfluss des OV eingebunden und bringt sich entsprechend ein.

       

      Im Rahmen seiner Tätigkeit ist der BÖ zuständig für die Bereiche:

      • Unterstützung des OB bei allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen. Hierzu gehören insbesondere:
        • Werbung von Helfern,
        • Maßnahmen zur Erhaltung und Reaktivierung ehemaliger Helfer,
        • Kontaktpflege zu örtlichen Medien,
        • Pressearbeit und Mitwirkung an Veröffentlichungen und Publikationen für organisationsinterne und externe Medien,
        • Organisation von zielgruppenorientierten Veranstaltungen (Vorträge, Werbe- und Informationsveranstaltungen), insbesondere Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Moderation, Gästebetreuung.
      • Der BÖ stellt durch „interne Öffentlichkeitsarbeit“ den Informationsfluss in seinem Zuständigkeitsbereich sicher und trägt dadurch zur Motivation der THW-Kräfte bei.
      • Er dokumentiert die Aktivitäten des OV in Wort und Bild und archiviert dies.
      • Zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben wird der BÖ, nach Absprache mit dem Vorgesetzten, durch weitere Helfer des OV unterstützt.
      • Bei Einsätzen ohne LuK-Stab im OV übernimmt der BÖ in Abstimmung mit der Einsatzleitung die Dokumentation des Einsatzes in Wort und Bild.
      • Bei Einsätzen mit LuK-Stab im OV kann der BÖ eine Stabsfunktion übernehmen (sofern dafür ausgebildet). Die originären Aufgaben des BÖ (Dokumentation in Wort und Bild) werden im Einvernehmen mit dem Vorgesetzten durch einen anderen Helfer übernommen.

         
        Quelle: thw.de; StAN 00-01 OV (01.06.16)

         

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