stv. Ortsbeauftragter
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Hier ein paar kurze Informationen zum Aufgabenfeld des stellvertretenden Ortsbeauftragten
(stv. OB):
- sein Vorgesetzter ist der Ortsbeauftragte
- der stv. Ortsberauftragte selbst ist der Vorgesetze von
- Mitgliedern des OV-Stab
- bzw.des LuK-Stabes OV
- der stv. Ortsbeauftragte wird berufen für fünf Jahre
Die allg. Aufgabenbeschreibung ist:
- Der stv. OB ist Leiter des OV-Stabes bzw. der LuK OV und Abwesenheitsvertreter des OB. In seiner Abwesenheit nimmt er dessen Funktion und Aufgaben wahr.
- Er ist verantwortlich für den inneren Dienst im OV, sowie für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung des OV-Stabes.
Im Rahmen seiner Tätigkeit ist der stv. Ortsbeauftragte zuständig für die Bereiche:
- Der stv. OB ist dem OB gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft des
OV-Stabes bzw. des LuK-Stabes verantwortlich. - Der stv. OB sorgt für die Ausbildung der Mitglieder des OV-Stabes entsprechend den Vorschriften
und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen - Der stv. OB hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft des OV-Stabes jederzeit sicherzustellen.
- Der stv. OB ist verantwortlich für die Durchführung der dem OV-Stab übertragenen Einsatzaufgaben
- Bei Einsätzen übernimmt der stv. OB eine Stabsfunktion in dem LuK-Stab OV.
- Der stv. OB koordiniert die Zusammenarbeit zwischen OV und Jugendgruppe.
Quelle: thw.de; StAN 00-01 OV (01.06.16)