Zugtruppführer

Dienststellungskennzeichen Zugtruppführer Frank Gutermann Telefon: 04841/669010 Fax: 04841/6690118 E-Mail: ov-husum(at)thw.de QR-Code: anzeigen QR-Code Frank Gutermann

Hier ein paar kurze Informationen zum Aufgabenfeld des Zugtruppführers (ZTrFü):

  • der Vorgesetzte des ZTrFü ist der Zugführer
  • der ZTrFü ist der Vorgesetze der Helfer seines Zugtrupps
  • vertreten wird er vom Zugführer
  • der ZTrFü wird berufen für fünf Jahre


Die allg. Aufgabenbeschreibung ist:

      Der ZTrFü ist für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung seines Zugtrupps verantwortlich.

       

      Im Rahmen seiner Tätigkeit ist der Zugtruppführer zuständig für die Bereiche:

      • Der ZTrFü ist dem ZFü gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps verantwortlich,
      • Der ZTrFü hat für die Überprüfung bzw. Überwachung des Tragens der persönlichen Schutzausstattung der Helfer zu sorgen.
      • Der ZTrFü sorgt für die Ausbildung der Helfer seines Zugtrupps entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:
        • den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
        • die Ausbildung durchführt oder überwacht,
      • Der ZTrFü hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden,
      • Der ZTrFü ist verantwortlich die Durchführung der seiner Teileinheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:
        • die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,
        • die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,
        • im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt,
        • Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt,
        • die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.

           
          Quelle: thw.de; StAN 00-01 OV (01.06.16)

           

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