Zugtruppführer
Frank Gutermann
Telefon:
04841/669010
Fax:
04841/6690118
E-Mail:
ov-husum(at)thw.de
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Hier ein paar kurze Informationen zum Aufgabenfeld des Zugtruppführers (ZTrFü):
- der Vorgesetzte des ZTrFü ist der Zugführer
- der ZTrFü ist der Vorgesetze der Helfer seines Zugtrupps
- vertreten wird er vom Zugführer
- der ZTrFü wird berufen für fünf Jahre
Die allg. Aufgabenbeschreibung ist:
Der ZTrFü ist für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung seines Zugtrupps verantwortlich.
Im Rahmen seiner Tätigkeit ist der Zugtruppführer zuständig für die Bereiche:
- Der ZTrFü ist dem ZFü gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps verantwortlich,
- Der ZTrFü hat für die Überprüfung bzw. Überwachung des Tragens der persönlichen Schutzausstattung der Helfer zu sorgen.
- Der ZTrFü sorgt für die Ausbildung der Helfer seines Zugtrupps entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:
- den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
- die Ausbildung durchführt oder überwacht,
- Der ZTrFü hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden,
- Der ZTrFü ist verantwortlich die Durchführung der seiner Teileinheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:
- die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,
- die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,
- im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt,
- Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt,
- die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.
Quelle: thw.de; StAN 00-01 OV (01.06.16)